INTERVIEW der Redaktion des VAD-Nachrichtenblattes mit
dem 1. Vorsitzenden des VAD Dr. Peter Rohlmann zur
geplanten neuen VAD-Stiftung
Redaktion: Warum haben Sie sich im Vorstand mit dem Projekt
einer Stiftung überhaupt befasst?
Dr. Rohlmann: Bisher ist der VAD ein eingetragener Verein, dem
allerdings wegen des hohen Anteils, den gesellige
Veranstaltungen in seinem Aktionsprogramm ausmachen, und
der damit verbundenen Vorteilsgewährungen an die Mitglieder
vom Finanzamt keine Gemeinnützigkeit zugebilligt wird. Dies
bedeutet z.B., dass der VAD für Mitgliedsbeiträge oder sonstige
Zuwendungen keine Spendenbescheinigungen ausstellen kann,
die steuerlich absetzbare Beträge ausweisen. Darüber hinaus
bringt die fehlende Gemeinnützigkeit weitere Nachteile mit sich.
So müssen wir von allen Zinsen , die wir aus angelegten
Mitgliedsbeiträgen erwirtschaften, 30 Prozent als
Zinsabschlagsteuer abführen.
Redaktion: Geht es nur um die Gemeinnützigkeit, also um
steuerliche Belange?
Dr. Rohlmann: Nein, keineswegs ist das der einzige Grund, den
Mitgliedern zu empfehlen, die geplante Stiftung einzurichten.
Bisher haben wir laut unserer Vereinssatzung die
Beziehungspflege der ehemaligen Schülerinnen und Schüler
untereinander und mit der Schule ebenso als Kernaufgabe wie
die Förderung des Ansehens der Schule und die Unterstützung
schulspezifischer Aufgaben. Mit der neuen Stiftung soll nun auch
eine zusätzliche Förderrichtung möglich werden, indem wir u.a.
herausragende Leistungen von VAD-Mitgliedern unterstützen
können. Bei der Stiftungsinitiative spielen neben ökonomischen
also auch inhaltliche Überlegungen eine Rolle.
Redaktion: Wieso reichen bezüglich der Gemeinnützigkeit
bestehende Gegebenheiten nicht aus?
Dr. Rohlmann: Gespräche mit dem Finanzamt bei der
Aktualisierung unserer Vereinssatzung in 1995 haben eindeutig
ergeben, der VAD in seiner jetzigen Ausprägung wird – wie oben
schon gesagt - keine Anerkennung als gemeinnütziger Verein
bekommen. Bisher dem VAD zugedachte Spenden sind als sog.
Durchlaufspenden behandelt worden, d.h. der Spender hat z.B.
an die Stadt Rheine gespendet, die dann eine Steuerquittung
ausgestellt und den Betrag zweckgebunden an den VAD
weitergeleitet hat. Dies schafft jedoch keine direkte Beziehung
zwischen Spender und Empfänger, beinhaltet die Abhängigkeit
von Dritten und ist zum Zwecke einer systematischen
Spendenakquisition eher hinderlich.
Redaktion: Ist eine Stiftung die einzige Alternative, vielerorts
werden doch auch Fördervereine gegründet?
Dr. Rohlmann: Auch diese Frage wurde von uns geprüft. Dazu
muss man auch berücksichtigen, dass bereits der gemeinnützige
Förderverein Gymnasium Dionysianum existiert. Betrachtet man
außerdem die etwas kompliziertere Konstruktion des
Vereinsrechtes, die i.d.R. schwankenden Etathöhen eines
Vereins sowie den deutlich höheren Organisations- und
Verwaltungsaufwand, so erscheint eine Stiftung besser
geeignet, zumal dafür weitere Gründe sprechen:
- die Dauerhaftigkeit und Kontinuität einer gesicherten
Vermögensbasis und damit Planungssicherheit für
entsprechende künftige Aktivitäten
- das Renommee und die Reputation, die von einer Stiftung
ausgehen, und damit die Erleichterung bei der Gewinnung
potenzieller Spender oder Zustifter
- die Möglichkeit, durch eine spezielle Förderung von
VAD-Mitgliedern komplementäre Ziele im „alten“ VAD zu
erreichen
Vom Vorstand konsultierte Fachleute des Steuer- und
Vereinsrechts haben übrigens dazu eindeutig Stellung bezogen
und sich für eine unselbständige treuhänderische Stiftung des
VAD ausgesprochen.
Redaktion: Werden sich künftig die neue VAD-Stiftung und der
Förderverein Gymnasium Dionysianum ausreichend
unterscheiden?
Dr. Rohlmann: Um den Gesamtzusammenhang zu erkennen,
muss man sich alle Organisationen rund um das Dionysianum
vergegenwärtigen, als da sind die
Hermann-Rosenstengel-Stiftung, der zuvor genannte
Förderverein, der VAD sowie in Kürze vielleicht noch die
VAD-Stiftung. Jede Organisation hat ihre Berechtigung, weil sie
spezifische Ziele verfolgt und durch ein eigenes
Grundverständnis geprägt ist. Wir sehen den VAD und die neue
Organisation weder als schulische Unterorganisation noch als
Konkurrenz zu den übrigen Organisationen. Beim Förderverein
z.B. sind die Ziel- und Mitgliedergruppe vor allem die
Schülereltern und es steht eine engere schulische Förderung im
Fokus. Schließlich ist eine Stiftung grundsätzlich besser als ein
Förderverein geeignet, ein Vermögen nachhaltig zu sichern und
zugleich flexibel im Umgang mit evt. Zuwendungen zu agieren.
Redaktion: Was hat denn ein VAD-Mitglied von einer solchen
Stiftung?
Dr. Rohlmann: Eine Reihe von Gründen wurde bereits genannt.
Für das einzelne Mitglied sehe ich aber mindestens zwei Vorteile.
Zum Ersten schaffen wir innerhalb und für den VAD eine
eigenständige gemeinnützige Einrichtung, die dem Mitglied bei
Spenden oder Zustiftungen unmittelbar Steuervorteile
verschafft. Zum Zweiten können wir damit auch unsere
Mitglieder unmittelbar fördern, sofern deren Leistungen
außergewöhnlich und förderungswürdig im Sinne der Satzung
sind.
Redaktion: Wird evt. damit der „normale“ VAD an Wert verlieren
oder sogar überflüssig?
Dr. Rohlmann: Das fürchten die Vorstandsmitglieder und ihre
Berater überhaupt nicht, vielmehr sehen wir zahlreiche Synergien
und neue Möglichkeiten, u.a. Vorträge, Publikationen,
Schulprojekte. Einerseits wollen und werden wir ja weiter die
bisherige Arbeit des VAD entsprechend unseren Vereinsaufgaben
fortsetzen. Andererseits geht es ja nicht um eine selbständige
Stiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit, die zusätzliche
Strukturen braucht, ein relativ hohes Anfangskapital erfordert
und unter aufwendigere staatliche Aufsicht
(Regierungspräsidium) gestellt ist. Unser Vorschlag ist vielmehr
eine unselbständige treuhänderische Stiftung, bei welcher der
„normale“ VAD selbst als Treuhänder fungieren soll.
Redaktion: Wie viel Kapital benötigt denn die Stiftung, die ja nur
Erträgnisse aus dem Stiftungsvermögen vergeben kann?
Dr. Rohlmann: Voraussetzung für eine Stiftung in der von uns
vorgeschlagenen Form sind mindestens 25.000 EURO. Zu
berücksichtigen ist die Tatsache, dass der VAD trotz
regelmäßiger Förderungen von Schule und Schülern sowie trotz
der Zusatzausgaben zum Jubiläum durch hohe Wirtschaftlichkeit
und zusätzliche Anstrengungen derzeit über ein Vereinsvermögen
verfügt, das weit über dem geforderten Grundkapital liegt. Je
nachdem, wie die Mitgliederversammlung nun entscheidet,
werden wir einen Teil des aktuellen VAD-Vermögens in die neue
Stiftung überführen können. Selbst bei einem anfänglichen
Stiftungsvermögen von nur 30.000 EUR könnten bei einer
4 bis 5 %-igen Anlage alle zwei Jahre bis zu 3.000 EUR oder weit
über 5.000 DM ausgeschüttet werden. Sollten außerdem noch
weitere Zuwendungen hinzukommen, was mehr als
wahrscheinlich sein dürfte, wachsen natürlich die
Fördermöglichkeiten.
Redaktion: Wie glauben Sie, werden die Mitglieder entscheiden?
Dr. Rohlmann: Nun, auf der Mitgliederversammlung am 7.9.2002
hat der Vorstand ja den Auftrag bekommen, das Projekt
„gemeinnützige Organisation neben dem VAD“ entscheidungsreif
für die nächste Versammlung vorzubereiten. Wir haben – wie ich
meine – unsere Hausaufgaben gemacht und entsprechend
geprüfte Entwürfe (siehe an anderer Stelle des Heftes)
vorgelegt. Der Antrag des Vorstandes zur Gründung einer
unselbständigen VAD-Stiftung und zur Überführung von
Vereinsvermögen wird deshalb zur Abstimmung gestellt. Ich
wünsche mir, dass die Mitglieder dem Vorschlag des Vorstands
und der Empfehlung der Fachleute folgen und damit die
Weichen für den VAD auf dem Weg zu seinem 100. Geburtstag
gestellt werden.
Redaktion: Wir danken für das Gespräch.
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